§ 5 SeeLAuFV
Theoretische Ausbildung
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Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.
Suchhilfen: Seefahrerschule, Fachschulung Theorie, Schiffspersonal Schulung, Ausbildungsinhalte Theorie, Praxisnahe Theorie