§ 40 SeeLG

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Die Mitgliederversammlung stellt den Betrag fest, der zur Deckung des persönlichen und sachlichen Bedarfs erforderlich ist. Die Lotsenbrüderschaften haben im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl die hierfür erforderlichen Beiträge zu leisten.

Suchhilfen: Beitrag festlegen, Mitgliedsbeitrag bestimmen, Beitragspflicht der Mitglieder, Lotse Beitrag leisten, Bedarf decken, Beitrag berechnen, Mitgliederversammlung Beitrag, stimmen, rechnen, gliederversammlung