§ 1 SeeSchMeldPortalG

Geltungsbereich

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Dieses Gesetz regelt das Verfahren für Meldungen, die im Falle eines Hafenbesuchs, eines Aufenthaltes in deutschen Hoheitsgewässern oder des Befahrens deutscher Hoheitsgewässer über das Zentrale Meldeportal des Bundes abzugeben sind.

Suchhilfen: Hafenbesuch melden, Schiffsverkehr melden, Hoheitsgewässer Meldung, Zentrales Meldeportal nutzen, Schiffsstopp melden, Seeschifffahrt Meldung, Binnenschifffahrt Meldung, Schiffsbesuch melden