§ 6 SeeSchMeldPortalG
Abgeben von Meldungen über das Meldeportal
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Der ersten eingehenden Meldung für ein Befahren deutscher Hoheitsgewässer oder für einen Hafenbesuch wird automatisiert eine Anlaufreferenznummer zugewiesen. Bei jeder weiteren Meldung dieser Fahrt muss der Meldende die Anlaufreferenznummer angeben.
Suchhilfen: Schiffsverkehr melden, Hafenbesuch melden, Meldung über Seeweg, Anlaufreferenz angeben, Meldung im Seeportal, Meldedaten übermitteln, Referenznummer für Meldung, geben