§ 9 SGB2§48aFKV – Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt am 23. August 2010 in Kraft.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SGB2§48aFKV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.3.2019 I 339

Änderung durch Art. 1 V v. 12.6.2026 I Nr. 175 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

⚠ Hinweis: Eine bereits verkündete Änderung ist im angezeigten Text möglicherweise noch nicht eingearbeitet. Maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 17. Juni 2026