§ 1 SGB 12
Aufgabe der Sozialhilfe
📖
↗ Links
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Suchhilfen: Würde des Menschen wahren, Leistungen zur Selbstständigkeit, Zusammenarbeit mit Trägern, Unabhängiges Leben ermöglichen, möglichen