§ 47 SGB 12

Vorbeugende Gesundheitshilfe

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Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht. Andere Leistungen werden nur erbracht, wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht.

Suchhilfen: Gesundheitscheck, Vorsorgeleistungen beantragen, Präventive Gesundheitsversorgung, Vorsorgeuntersuchungen erhalten, sorgeleistungen, antragen, sorgeuntersuchungen, halten