§ 53a SGB 2
Arbeitslose
📖
↗ Links
(1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.
(2) (weggefallen)
Suchhilfen: Arbeitslos werden, Erwerbsfähige Arbeitslose, Definition Arbeitsloser