§ 62 SGB 2

Schadenersatz

📖
Wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,
2.
eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,
ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Suchhilfen: Einkommensbescheinigung falsch ausfüllen, Schadensersatz bei falscher Angabe, Sozialleistung Antrag Fehler, Unvollständige Auskunft Ersatz, Leistungen beantragen Pflichtverletzung, Falsche Angaben SGB II Folgen, kommensbescheinigung, füllen, antragen, gaben