§ 118 SGB 3
Leistungen
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Die besonderen Leistungen umfassen
- 1.
- das Übergangsgeld,
- 2.
- das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
- 3.
- die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
Suchhilfen: Ausbildungsgeld erhalten, Kosten für Maßnahme übernehmen, Förderung nach Arbeitslosigkeit, Teilnahmekosten erstattet, Übergangsleistung Arbeitsmarkt, Ausbildungsförderung Arbeitslosengeld, halten, nehmen, gangsleistung, bildungsförderung