§ 118 SGB 3

Leistungen

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Die besonderen Leistungen umfassen
1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.

Suchhilfen: Ausbildungsgeld erhalten, Kosten für Maßnahme übernehmen, Förderung nach Arbeitslosigkeit, Teilnahmekosten erstattet, Übergangsleistung Arbeitsmarkt, Ausbildungsförderung Arbeitslosengeld, halten, nehmen, gangsleistung, bildungsförderung