§ 17 SGB 3

Drohende Arbeitslosigkeit

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Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die
1.
versicherungspflichtig beschäftigt sind,
2.
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
3.
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.