§ 317 SGB 3
Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld
📖
↗ Links
Wer Kurzarbeitergeld oder Wintergeld bezieht oder für wen diese Leistungen beantragt worden sind, hat dem zur Errechnung und Auszahlung der Leistungen Verpflichteten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.