§ 421g SGB 3 – Vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland

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Die Bundesagentur baut durch Zusammenwirken mit den Projektträgern des ESF Plus-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“ ab dem 1. Januar 2026 das für die Übernahme notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf. Die Bundesagentur kann in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SGB 3, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026