§ 105 SGB 6

Tötung eines Angehörigen

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Anspruch auf Rente wegen Todes und auf Versichertenrente, soweit der Anspruch auf dem Rentensplitting beruht, besteht nicht für die Personen, die den Tod vorsätzlich herbeigeführt haben.

Suchhilfen: Tötung Angehöriger, Vorsätzliche Tötung Verwandter, Rente bei Tötung, Versichertenrente Ausschluss, Mord Rentenanspruch, Rentenverlust durch Mord