§ 136 SGB 6

Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

📖

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist für Leistungen zuständig, wenn ein Beitrag auf Grund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. In diesen Fällen führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch die Versicherung durch. Dies gilt auch bei Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts.

Suchhilfen: Rente aus Knappschaft, Beitrag zur Knappschaft, Versicherung bei Bergbau, Leistungen Knappschaft‑Bahn‑See, Rentenanspruch bei Knappschaft, sicherung