§ 243b SGB 6
Wartezeit
📖
↗ Links
Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
- 1.
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und
- 2.
- Altersrente für Frauen.
Suchhilfen: Rente nach Altersteilzeit, Rentenanspruch nach Wartezeit, Voraussetzung Altersrente, aussetzung