§ 279a SGB 6
Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
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Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.
Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.