§ 280 SGB 6
Höherversicherung für Zeiten vor 1998
📖
↗ Links
Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind.
Höherversicherung für Zeiten vor 1998
Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind.