§ 183 SGB IX – Verordnungsermächtigung

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Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SGB IX, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 16.1.2026 I Nr. 14

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026