§ 207 SGB IX – Mehrarbeit

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Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SGB IX, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 16.1.2026 I Nr. 14

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026