§ 82 SGB IX
Leistungen zur Förderung der Verständigung
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Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. § 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Suchhilfen: Kommunikationshilfe für Hörbehinderte, Verständigungshilfe, Unterstützung bei Sprachbehinderung, Dolmetscher für Gebärdensprache, stützung