§ 100 SGG

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Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln zusammenhängt.

Suchhilfen: Widerklage erheben, Gegenanspruch stellen, Verteidigungsmittel zusammenhängen, Klage und Widerklage, Zusammenhang von Ansprüchen, Widerklage zulässig, heben, sammenhängen, sprüchen