Art IV SiMedErl
Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens können die Sportverbände dem Chef des Bundespräsidialamtes oder dem Bundesminister des Innern unterbreiten.
Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens können die Sportverbände dem Chef des Bundespräsidialamtes oder dem Bundesminister des Innern unterbreiten.