Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten
Neugefasst durch Bek. v. 14.5.1997 I 1134
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 20.8.2021 I 3932
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Inhalt
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Erster Abschnitt Erholungs- und Heimaturlaub
- § 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- (XXXX) §§ 2 und 3 (weggefallen)
- § 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- § 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- § 6 Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- § 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- § 8 Auslandsverwendung
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Dritter Abschnitt Schlußvorschriften