§ 11 SonntRPapIndAusnV ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Diese Verordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft.(2)(3)