§ 1 SortSchG 1985
Voraussetzungen des Sortenschutzes
📖
↗ Links
(1) Sortenschutz wird für eine Pflanzensorte (Sorte) erteilt, wenn sie
- 1.
- unterscheidbar,
- 2.
- homogen,
- 3.
- beständig,
- 4.
- neu und
- 5.
- durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet
(2) Für eine Sorte, die Gegenstand eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes ist, wird ein Sortenschutz nach diesem Gesetz nicht erteilt.
Suchhilfen: neue Pflanzensorte schützen, Homogenität einer Sorte, Pflanzensorte neu registrieren, Voraussetzungen Sortenschutz, Sortenschutz Kriterien, Sorte unterscheidbar machen, aussetzungen