Art 1 SozSichAbkBGRG

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Den folgenden, in Sofia am 17. Dezember 1997 unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit,
2.
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013

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