Art 1 SozSichAbkG MDA
Dem in Chișinău am 12. Januar 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026
Suchhilfen: Sozialversicherungsabkommen Moldau, Sozialabkommen Deutschland Moldau, Sozialversicherungspartner Nicht‑EU, Sozialversicherung zwischen Staaten