Art 1 SozSichAbkKORG
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Dem in Berlin am 10. März 2000 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Suchhilfen: Deutsch‑Koreanisches Sozialabkommen, Sozialversicherungsrecht Korea, Sozialversicherungsabkommen Korea