Art 1 SozSichAbkMKDG
Folgenden in Skopje am 8. Juli 2003 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 8. Juli 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über Soziale Sicherheit.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026
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