§ 5 UnbBeschErtV
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Spiele, für die das Bundeskriminalamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, werden im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Das gleiche gilt, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden oder abgelaufen ist und nicht mehr erteilt wird.
Suchhilfen: Spiel freigeben, Spielzulassung erhalten, BKA Genehmigung, Spiel veröffentlichen, Spiel im Ministerialblatt, Spiel Bekanntmachung, Spielprüfung abschließen, Spielgenehmigung widerrufen, geben, halten, öffentlichen, kanntmachung, schließen