§ 7 StAG
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Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.
Suchhilfen: Spätaussiedler einbürgern, Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, Aussiedler Bescheinigung beantragen, Familienangehörige Staatsbürgerschaft, Einbürgerung durch Aussiedlung, halten, scheinigung, antragen, bürgerung, siedlung