§ 3 StBAPO
Abschluss
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Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.
Suchhilfen: Vorbereitungsdienst Abschluss, Dienstvorgesetzter Bewertung, Beamtenprüfung Ergebnis, Dienstantritt Entscheidung, Erreichen Vorbereitungsziel, Einstellung nach Vorbereitungsdienst, wertung, amtenprüfung, scheidung, reichen, stellung