§ 113 StBerG

Mitwirkung der Staatsanwaltschaft

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Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht, nimmt in den Verfahren vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.

Suchhilfen: Staatsanwaltschaft im Kammerverfahren