§ 121 StBerG

Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer

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Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Steuerberaterkammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.

Suchhilfen: Hauptverhandlung ohne Anwesenheit, Verhandlung trotz Nichtteilnahme, Ladung ohne öffentliche Zustellung, Rechtsmittel bei Versäumnis, Verhandlung trotz Versäumnis, handlung, stellung