§ 19 StBerG

Erlöschen der Anerkennung

📖
(1) Die Anerkennung erlischt durch
1.
Auflösung des Vereins;
2.
Verzicht auf die Anerkennung;
3.
Verlust der Rechtsfähigkeit.

(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.

Suchhilfen: Berufsverband auflösen, Schriftlicher Verzicht, lösen