§ 65a StBerG
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
📖
↗ Links
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Sie können die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.
Suchhilfen: Beratungshilfe übernehmen, Steuerberater Beratungshilfe, Kostenlose Steuerberatung, Beratungshilfe ablehnen, Steuerberatungshilfe Anspruch, Steuerberater Pflichten Beratungshilfe, Beratungshilfe wichtigem Grund, nehmen, lehnen