§ 3 StBVV

Auslagen

📖

Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit im Dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, kann der Steuerberater Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 in Verbindung mit § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verlangen.

Suchhilfen: Kosten erstattung Steuerberater, Geschäftskosten erstatten, Steuerberater Honoraraufwand, Ersatz für Aufwendungen, Kostenübernahme Beratung, stattung, statten, wendungen, ratung