Art 2 StGrenzVtrAUT1989G

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In den Gebietsteilen, die nach den Artikel 2 und 3 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland zufallen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages die in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberbayern geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das österreichische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.

Suchhilfen: deutsches Recht Anwendung, österreichisches Recht Außerkraftsetzung, Grenzgebiet Rechtsvorschriften, Bundesrecht Durchgriff, Grenzregion Gesetzeswechsel, Vertragliche Rechtsübernahme, Gebietsteile Rechtslage, wendung