§ 7 StimmRMV

Ersatz für die Unterschrift bei der elektronischen Übermittlung einer Mitteilung

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Anstelle der eigenhändigen Unterschrift bei einer schriftlichen Mitteilung tritt im Falle einer elektronischen Übermittlung einer Mitteilung die Angabe des vollständigen Namens der natürlichen Person, die die Verantwortung für den Inhalt der Mitteilung trägt.

Suchhilfen: elektronische Unterschrift ersetzen, Verantwortung für Inhalt übernehmen, digitale Signatur Ersatz, E‑Mail ohne Unterschrift, elektronische Mitteilung unterschreiben, Namensnennung bei Online‑Nachricht, Verbindliche Namensangabe im Netz, setzen, antwortung, nehmen, teilung, schreiben