§ 26 StmStbAusbV

Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

📖

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

Suchhilfen: Ausbildung bei Gesetzeswechsel, Ausbildungszeit behalten, bildung, halten