§ 6 StPO
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
📖
↗ Links
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.