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Gesetze/ StPO /Sechstes Buch – Besondere Arten des Verfahrens/Vierter Abschnitt – Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

(XXXX) §§ 445 bis 448 StPO

(weggefallen)

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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