§ 3 StrEG
Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
📖
↗ Links
Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt, so kann für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung gewährt werden, soweit dies nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
Suchhilfen: Verfahren eingestellt Entschädigung, Ermessensentscheidung Einstellung, Strafverfolgungsmaßnahme Entschädigung, Billigkeit Entschädigung, Gericht lässt Verfahren einstellen, fahren, schädigung, messensentscheidung, stellung, stellen