§ 134 StrlSchV
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
↗ Links
- 1.
- der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an ihrer Person und
- 2.
- den Untersuchungen, die vor, während und nach der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an ihrer Person zur Kontrolle und zur Erhaltung ihrer Gesundheit erforderlich sind.
- 1.
- die Mitteilung ihrer Teilnahme an dem Forschungsvorhaben an die zuständige Behörde und
- 2.
- die Übermittlung der Angaben über ihre durch die Anwendung erhaltenen Expositionen an die zuständige Behörde.
(3) Die Einwilligungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sind persönlich zu erklären und nur wirksam, wenn die in das Forschungsvorhaben eingeschlossene Person volljährig und in der Lage ist, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken der Anwendung der radioaktiven Stoffe oder der ionisierenden Strahlung für sich zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten.
(4) Ist die Person nicht in der Lage, die Einwilligung nach Absatz 1 Satz 1 schriftlich zu erklären, so kann diese auf andere geeignete Weise in Anwesenheit eines unparteiischen Zeugen erklärt und aufgezeichnet werden. Der Zeuge muss bei der Aufklärung nach § 135 Absatz 2 anwesend gewesen sein und die Aufzeichnung der auf andere geeignete Weise erklärten Einwilligung unterzeichnen.
- 1.
- die Verwirklichung der Forschungszwecke ansonsten unmöglich gemacht oder ernsthaft beeinträchtigt würde,
- 2.
- die Verarbeitung der Daten erforderlich ist, um sicherzustellen, dass schutzwürdige Interessen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person nicht beeinträchtigt werden oder
- 3.
- die Verarbeitung der Daten für die Nachvollziehbarkeit der Exposition der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person erforderlich ist um
- a)
- der Pflicht zur Erstellung des Abschlussberichts zu genügen oder
- b)
- strahlenschutzrechtliche Aufsicht und Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen zu ermöglichen.
Fußnoten
(+++ § 134 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 u. 5: Zur Anwendung vgl. § 136 Abs. 3 +++)
Suchhilfen: Einwilligung Forschung Strahlenschutz, Zustimmung radioaktive Untersuchung, Einverständnis ionisierende Strahlung, Widerruf Einwilligung Strahlenschutz, Meldepflicht Teilnahme Forschung, Nachweis Einwilligung Strahlenschutz, Volljährigkeit Einwilligung Forschung, willigung, stimmung, suchung