§ 156 StrlSchV

Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

📖

Die zuständige Behörde kann Vorgaben für die Durchführung der Abschätzung nach § 130 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes machen, um die erforderliche Qualität der Abschätzung sicherzustellen.

Suchhilfen: Arbeitsplatzstrahlung, Strahlenschutz am Arbeitsplatz, Exposition abschätzen, Strahlenexposition am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzbezogene Strahlenmessung, Strahlenschutzvorgaben, Qualität der Strahlenabschätzung, schätzen