§ 2 StrRehaGSchäV

Gesundheitliche Schädigungen

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Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
1.
depressive Störungen,
2.
angst- oder furchtbezogene Störungen,
3.
somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
4.
posttraumatische Belastungsstörungen.

Suchhilfen: Angststörung, psychische Schädigung Reha, psychische Erkrankung Rehabilitation, gststörung, krankung