§ 2 StrRehaGSchäV
Gesundheitliche Schädigungen
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Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
- 1.
- depressive Störungen,
- 2.
- angst- oder furchtbezogene Störungen,
- 3.
- somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
- 4.
- posttraumatische Belastungsstörungen.
Suchhilfen: Angststörung, psychische Schädigung Reha, psychische Erkrankung Rehabilitation, gststörung, krankung