§ 7 StrRehaHomG Rechtsweg ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für den Anspruch auf Entschädigung nach § 5 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.