§ 3 StrVerkSiV Erlaubnispflicht ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern bedürfen der Erlaubnis, soweit § 4 nichts anderes bestimmt.