§ 26a StVG

Bußgeldkatalog

📖
(1) Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über
1.
die Erteilung einer Verwarnung (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1,
2.
Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1,
3.
die Anordnung des Fahrverbots nach § 25.

(2) Die Vorschriften nach Absatz 1 bestimmen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, in welchen Fällen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe das Verwarnungsgeld erhoben, die Geldbuße festgesetzt und für welche Dauer das Fahrverbot angeordnet werden soll.

Suchhilfen: Verwarnungsgeld Verkehr, Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeit, Bußgeldhöhe Straßenverkehr, Geldbuße Verkehrsvorschrift, Bußgeldkatalog StVG, Verwarnung bei Verkehrsverstoß, Regelsätze Bußgeld Verkehr, Verwarnungsgeld Höhe, warnung